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Mitglied der Ombudsstelle Geschlossene Fonds

Die Ombudsstelle Geschlossene Fonds ist die zentrale Anlaufstelle für Beschwerden im Zusammenhang mit Beteiligungen an geschlossenen Fonds.

Sie ist eine unabhängige Instanz zur außergerichtlichen Schlichtung von Streitfällen zwischen Anlegern und Anbietern geschlossenen Fonds.

Hier können Meinungsverschiedenheiten schnell und unbürokratisch beigelegt werden.

  • Die Ombudsstelle steht den Anlegern der VGF-Mitgliedsunternehmen offen.
  • Mit ihrer Einrichtung setzt der VGF einen weiteren Mosaikstein in das Gesamtbild von Transparenz und Offenheit, für das der VGF und seine Mitglieder stehen. Dieser neue Mosaikstein ergänzt die bisherigen Maßnahmen, zu denen sich die Mitglieder verpflichtet haben.

 

Anleger geschlossener Fonds können sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie der Auffassung sind, im Zusammenhang mit ihrer Beteiligung einen Nachteil erlitten zu haben.

  • Dabei gibt ihnen das Ombudsverfahren die Möglichkeit der objektiven und unbürokratischen Schlichtung individueller Streitfälle.
  • Ziel des Verfahrens ist der Interessenausgleich zwischen den Beteiligten.
  • Für den Anleger ist das Verfahren kostenlos, er trägt lediglich die ihm selbst entstehenden Kosten (z.B. für Porto und Telefon).
  • Es ist außerdem risikofrei – auch nach Abschluss eines Ombudsverfahrens kann sich der Anleger noch an die Gerichtsbarkeit wenden.
 

Weitere Informationen unter www.ombudsstelle-gfonds.de
 


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